Ich bin Heilpraktikerin für Psychotherapie und arbeite nach dem Heilpraktikergesetz. Meine Methode ist die Gesprächstherapie und die tiergestützte Therapie sowie die tiergestützte psychologische Beratung (welche keine Heilpraktikerleistung ist).
Der Unterschied zwischen einer therapeutischen Behandlung nach dem Heilpraktikergesetz und einer psychologischen Beratung liegt darin, dass eine psychologische Beratung nur eine oder wenige Einheiten beinhaltet und nicht auf ein festes Ziel ausgelegt ist.
Als Heilpraktikerin für Psychotherapie kann ich bei der therapeutischen Behandlung über die Gebührenordnung für Heilpraktiker abrechnen (GebüH). Das erfordert jedoch eine Diagnosestellung und einen klar formulierten Auftrag mit einer gemeinsam erstellten Zielvereinbarung, an der wir uns dann in jeder Einheit orientieren.
Private Krankenkassen, Beihilfestellen oder Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen (separat abschließbar) erstatten Ihnen hier Ihre Behandlungskosten, wenn dies in deren Vertragsbedingungen so vereinbart ist. In wie weit mein Honorar erstattet wird, liegt ebenfalls an den Versicherungskonditionen.